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Förderung durch das Land NRW

Der Freifunk Rheinland e.V. freut sich über die Zuwendung durch das Land NRW um den freien Backbone des Vereins weiter ausbauen zu können. Durch das stetige Wachstum kommt die aktuelle Hardware derzeit an ihre Grenzen und braucht ein Upgrade.

Betrieben wird der “Rheinland Backbone” seit September 2014 durch den Freifunk Rheinland e.V. Aktuell sind mehr als 60 Communitys in ganz Deutschland an das Backbone angeschlossen um den Datenverkehr der WLAN Router ins Internet auszuleiten.

Der Freifunk Rheinland Backbone wurde Ende 2014 mit günstiger, aus Vereinsmitteln leicht zu beschaffender, Hardware aufgebaut und wird gerade etwas vom eigenen Erfolg eingeholt. Das Backbone war initial weder für die mittlerweile erreichten noch perspektivisch notwendigen Bandbreiten und Durchsatzraten ausgelegt und stößt an seine Kapazitätsgrenzen.

Gefördert werden für alle drei Standorte neue Server welche für das Routing genutzt werden, sowie für zwei Standorte neue Switches mit der Option auch 40G Verbindungen zwischen den Servern/Routern herstellen zu können. Der Fokus liegt hierbei darauf, die vorhandenen Router, die an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, durch neuere, leistungsfähigere und gleichzeitig stromsparende Geräte zu ersetzen, damit der Betrieb und die Verfügbarkeit der Backbone-Infrastruktur auch für die kommenden Jahre gewährleistet werden kann.

Wir sagen Danke an @dgnrw für die Unterstützung und freuen uns das die Förderung für Freifunk Communities auch in 2018 weiter geht.

VDS ab Juli – nicht für Freifunk und den FFRL

Ab Juli müssen einige Provider in Deutschland „umfassend und anlasslos „sensible Daten über praktisch jedermann“ speichern. So fasst das Bundesverfassungsgericht die anstehende Überwachung zusammen. Die weniger schlechte Nachricht ist: Der Freifunk Rheinland e.V. muss nicht ab Juli vorbeugend eine Überwachungsinfrastruktur aufbauen. Solange nicht geklärt ist, ob Freifunk-Communities überhaupt unter das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung fallen, können wir unsere Infrastruktur weiter betreiben wie bisher.

Das ist das Ergebnis unseres Austauschs mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Behörde setzt die Vorratsdatenspeicherung um. Die BNetzA definiert unter anderem über ihren Anforderungskatalog, wer was zu tun hat.

Edward Snowden, Darstellung von Netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0.)

 

Der Status bei der BNetzA zu Freifunk derzeit (Stand: E-Mail vom 16. Juni 2017):

  1. Es ist unklar, ob der Freifunk Rheinland e.V. (und damit vergleichbare Freifunk-Modelle) überhaupt unter die neuen Speicherpflichten nach § 113b Abs. 3 TKG fallen.
  2. Es gibt derzeit „zumindest erhebliche Zweifel“, dass Freifunk ein Internetzugangsdienst in diesem Sinne ist und unter die Speicherflicht fällt.
  3. Sollte die BNetzA später zu der Ansicht kommen, dass Freifunk-Vereine Internetzugangsdienste erbringen, wäre immer noch zu klären, ob überhaupt etwas gespeichert werden müsste. Schließlich werden keine Benutzerkennungen vergeben. Zu diesen Detailfragen stehen in der FAQ (Stand: 5. Mai 2017) der BNetzA wichtige Punkte.
  4. Solange all das nicht geklärt ist, müssen wir als Freifunk Rheinland e.V. nicht vorauseilend speichern. Die BNetzA schreibt: „Bis zu einer Entscheidung über die Einstufung des Modells bzw. über die Verpflichtung zur Verkehrsdatenspeicherung müssen keine Aktivitäten – quasi vorbeugend – zur Umsetzung der Speicherpflicht nach § 113a Abs. 3 TKG unternommen werden.“ Das gilt für uns als Freifunk Rheinland e.V. und für alle Freifunk Communities.

Und so geht es weiter:

  • Wir knüpfen weiter Freifunk-Infrastruktur für Medienkompetenz und Beteiligung und beantworten Fragen dazu.
  • Die Bundesnetzagentur hat uns für Ende Juli zu einem gemeinsamen Dialog, zur Prüfung des Freifunk Modells, in ihr Haus eingeladen.
  • Das Bundesverfassungsgericht prüft im Hauptsacheverfahren die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Ziel in den weiteren Gesprächen mit der BNetzA ist es, die offizielle FAQ um den Punkt Freifunk zu erweitern und hier für alle Communities eine positive Lösung zu finden.

 

Alles ist offen – und das ist im Moment eine ganz gute Nachricht.

Bundesrat beschließt NRW-Gesetzesinitiative zur Gemeinnützigkeit von Freifunk

Erfreuliche Nachrichten gab es heute aus dem Bundesrat. In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat einer Gesetzesinitiative des Land NRW und anderen Ländern zugestimmt, die den Aufbau- und den Betrieb von offenen Netzen (insbesondere Freifunk) explizit als neuen Katalogzweck in die Abgabenordnung aufnehmen und hierdurch Rechtssicherheit für alle Freifunk Vereine schaffen würde.

Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative im Länderkreis auf so breite Zustimmung gestoßen ist. Das ist ein wichtiges Signal für die unterstützenswerte Arbeit der Freifunker. Und es zeigt, dass Politik und Verwaltung immer stärker bereit sind, auf die Themen der Digitalisierung einzugehen – auch das ist ein gutes Zeichen.

Damit ist eine erste, wichtige Hürde genommen. In der Folge geht das ganze nun an die Bundesregierung sowie den Bundestag. Wir begrüßen die Initiative ausdrücklich, ist sie doch ein Ausdruck einer Anerkennung der Bedeutung offener Netzwerke.

Mehr Details gibt es auf den Seiten des Landes NRW. Wir informieren selbstverständlich über den weiteren Verlauf!

Warum die Vorratsdatenspeicherung Freifunk bedroht

Ob das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Unabhängig davon ist eine Sache jetzt schon klar: Wenn Mitte 2017 die Vorratsdatenspeicherung so umgesetzt wird, wie es derzeit aussieht, wird es für Freifunk in Deutschland sehr, sehr schwierig. Das liegt am Gesetz und am Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA) dazu.

Freifunker wie der Freifunk Rheinland e.V. handeln wie Provider. Wir betreiben Netze. Und der BNetzA und dem Gesetzgeber ist völlig egal, ob ein Provider das ganz ohne Gebühren für Bildung und Gemeinwohl tut, ob ein kleiner Provider vor Ort die Gemeinde versorgt oder ob einer der Providerriesen ein Milliardengeschäft lauf hat. Alle Provider in Deutschland müssen den 27-seitigen Katalog der BNetzA zur Vorratsdatenspeicherung erfüllen. Da gibt es zwei Riesenprobleme:

1. Wir müssten sämtliche Technik für die Speicherung in Vorleistung kaufen und hoffen, dass wir vielleicht als kleiner Provider unter eine Härtefallklausel fallen. Es ist völlig unklar, für wen und wann die gilt. Vielleicht bleiben wir auf den Kosten sitzen, vielleicht warten wir Jahre lang, vielleicht haben wir das Geld für die Überwachungsinfrastruktur in der von der BNetzA verlangten Qualität gar nicht. Das scheint dem Gesetzgeber und der BNetzA egal zu sein. Für kleine und gemeinwohlorientierte Provider geht es hier um die Existenz und an die hat beim Gesetzgeber und Regulierer offenbar bisher niemand gedacht.

2. Fast alle Admin-Aufgaben, die auf irgendeine Art mit dem Speicher für die Vorratsdaten zu tun haben, müssen von zwei Menschen ausgeführt werden. Das Vier-Augen-Prinzip ist für einen Verein, der keine Angestellten hat, sondern allein von gespendeter Freizeit lebt, eine besondere Erschwernis. Wir würden für Routineaufgabe doppelt so viel Engagement von Freiwilligen brauchen. Hinzu kommt der ganze zusätzliche Aufwand für das vorgeschriebene Protokollieren, Erneuern der Schlüssel und so weiter – nichts davon würde uns erstattet.

 

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Wir wehren uns juristisch gegen diese Auflagen. Denn es ist absurd, dass die BNetzA es als selbstverständlich voraussetzt, dass wir Daten speichern würden, die wir gar nicht brauchen. Unsere Meinung ist: Wir lassen uns nichts von Kunden bezahlen, wir müssen nichts abrechnen, also speichern wir auch nichts.

Das kann uns Freifunker vielleicht retten. Doch für die vielen kleinen kommerziellen Provider in Deutschland gibt es diesen Ausweg nicht. Es ist erschütternd, wie hier nebenbei die Existenz kleiner und mittelständischer Firmen und das gemeinwohlorientierte Engagement von Vereinen beiseite gewischt werden sollen. Für die kleinen Unternehmen bilanziert der Branchenverband Eco in einer Analyse:

„Für viele Mittelständler wird dies die Insolvenz bedeuten.“

Für unser ehrenamtliches Engagement für Bildung, Vielfalt und eine am Menschen orientierte Infrastruktur bilanzieren wir: Wir wehren uns, ein paar Chancen gibt es noch für Freifunk. Bitter ist, dass wir all die Kraft und Zeit nicht in unsere Projekte in Schulen, Flüchtlingsunterkünften und der Nachbarschaft stecken können. Wegen der Vorratsdatenspeicherung gibt es heute schon weniger Freifunk für alle.

Wir hoffen, dass es Mitte 2017 nicht noch schlimmer kommt. Dafür kämpfen wir.

Freifunk bildet!

FFRL-Vorstand Philip Berndroth und Reiner Gutowski im Gespräch mit Minister Franz-Josef Lersch-Mense und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft über Freifunk

Das Internet kommt nicht einfach so aus der Wand. Das Netz der Netze entsteht, weil Menschen es knüpfen. Das haben wir an diesem Wochenende beim NRW-Tag 2016 in Düsseldorf Hunderten Besuchern erklärt und gezeigt. Bestimmt werden einige von ihnen jetzt bei sich im Quartier Freifunk-Infrastruktur knüpfen. Darum geht es beim Freifunk: Menschen dazu befähigen, Netze in Nutzerhand aufzubauen. Dabei lernen neue freiwillige Freifunker am praktischen Beispiel, wie man freie Software nutzt, was Gateway-Server tun, wo Netze zum Internet zusammen geschaltet sind.

Das sieht der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen Michael Meister anders: Freifunk-Vereine könnten nicht gemeinnützig sein, weil es beim Freifunk bloß um Netzversorgung gehe und das ja kommerzielle Firmen »in ausreichendem Maß« leisten, heißt es jetzt.

Falsch. Freifunk knüpft nicht das Netz für andere, Freifunk ermächtigt jeden Interessierten, selbst Netze zu knüpfen. Darum geht es bei Netzen in Nutzerhand. So etwas leistet kein kommerzieller Provider. Freifunk bildet – Menschen, Netze, Gemeinschaft. Freifunker lernen Netzwerken in ihrem Quartier, Treffen wie den Routingdays oder dem NRW-Tag. Wir denken: Was der Gemeinschaft nützt, sollte gemeinnützig sein.

Damit das möglich ist, muss der Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert werden. Was da heute zu Internetvereinen steht, stammt aus dem Jahr 1996, als solche Vereine Mitgliedern gegen Bezahlung Einwahlknoten ins Internet anboten. Freifunk hingegen bildet. Damit das beim Finanzministerium ankommt, brauchen Freifunker Mitstreiter, die Abgeordneten erklären, was Freifunker tun.

Die Sache kommt jetzt ins Rollen. Das Land NRW will auf Bundesebene dafür kämpfen, dass eine neue Regelung die »Benachteiligung der Freifunker aufhebt« .

Minister Lersch-Mense: „Die geltende Rechtslage wird so weder den aktuellen Gegebenheiten gerecht noch dem großen Einsatz der Ehrenamtlichen in den Freifunk-Vereinen. NRW wird sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, eine Regelung zu finden, die eine Benachteiligung der Freifunker aufhebt.“

Das finden wir gut. Dieser Initiative müssen sich andere Länder anschließen, damit Druck entsteht. Das ist ein Thema für alle Landtage. Welche Länder wollen digitales bürgerschaftliches Engagement im Freifunk fördern? Damit Freifunk weiter bilden kann, braucht er die Gemeinnützigkeit. Freifunkvereine sind auf Spenden angewiesen. Und viele Spender orientieren sich an der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit. Deshalb: für die Gemeinnützigkeit, für Bildung im Netzwerk.

Warum wir jetzt noch nicht das Ende der Störerhaftung feiern

Schafft der Bundestag die Störerhaftung ab? Wenn es gut läuft, wird passieren, was Freifunker seit Jahren fordern: Menschen, die öffentliche WLAN-Hotspots betreiben, bekommen Rechtssicherheit. Sie werden nicht befürchten müssen, abgemahnt zu werden, weil irgendjemand anderes über ihren Hotspot Urheberrechte verletzt hat. Wir wissen nicht, ob der Bundestag ein Gesetz verabschieden wird, das dieses Versprechen einlöst. Bislang ist völlig unklar, auf welchen Gesetzestext sich Union und SPD nun eigentlich geeinigt haben.

Leider kommt es auf die Details solcher Texte an. Wenn am Ende drin steht, was jetzt bei SPIEGELOnline
drüber steht, ist alles gut. Allerdings steht in Gesetzentwürfen etwas anderes drin als drüber. Das Bundeswirtschaftsministerium sah zum Beispiel „Mehr Rechtssicherheit bei WLAN“ in einem Entwurf, der tatsächlich neue Rechtsunsicherheit für Freifunker bedeutet hätte.

Praktischerweise muss der Bundestag gar keinen neuen Text schreiben. Er hat gerade eine ganz konkrete Vorlage serviert bekommen und kann einfach Änderungen akzeptieren, die der Bundesrat
empfiehlt. Zum Beispiel den Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch für Unterlassungsansprüche. Experten wie die Richter Reto Mantz und Ulf Buermeyer befürworten diese Änderungen.

Wenn der Bundestag das beschließt, können wir jubeln. Bis dahin: Show,don’t tell!

Koorperation mit Labdoo.org

Freifunk Rheinland e.V. und Labdoo.org e.V. vereinbaren Kooperation in NRW

Der Freifunk Rheinland e.V. und der Labdoo.org e.V. verabreden für NRW eine enge Zusammenarbeit, um so Flüchtlings- / Bildungsprojekte schneller mit IT ausstatten und online anbinden zu können.

Der Freifunk Rheinland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und hat es sich zum Ziel gesetzt, die Verbreitung freier Netzwerke und die Vermittlung von Wissen und KnowHow zu fördern. Viele ehrenamtlichen Helfer und Mitglieder haben bereits unzählige Flüchtlingsunterkünfte und Notunterkünfte an das Freifunk Netz angebunden um den Menschen einen Zugang zum Internet zu ermöglichen.

Labdoo.org sammelt von privat, Unternehmen oder der Verwaltung nicht mehr eingesetzte IT und baut diese mit Hilfe von Freiwilligen und freier Software zu Lern- Computern um. So könnten schon über 500 Projekte in 107 Ländern, davon über 50 in NRW, mit IT ausgestattet werden.

„Die FreifunkerInnen installieren Technik, um private und öffentliche Flüchtlingsprojekte
ans Internet anbinden zu können“, sagt Philip Berndroth (Vorstand Freifunk Rheinland e.V.).
„Oft fehlten dann aber Computer, Lernsoftware und Deutschkurse. Diese stellt ab sofort Labdoo.org für vom Freifunk unterstützte Projekte kostenlos zur Verfügung“, ergänzt Reiner Gutowski (Vorstand Freifunk Rheinland e.V.).

IT-Spender oder Projekte können sich beim Labdoo.org e.V. melden, um IT zu spenden oder kostenlos zu beantragen.

Freifunk und Labdoo.org möchten auf Basis freier Netzzugänge und Technologie allen einen freien und kostenlosen Zugang zum Internet, Bildung und Sprache ermöglichen.

Weitere Informationen: www.labdoo.org/de/LabdooDACH
Kontakt: Anfrage per E-Mail

Freifunk Keynote auf der ORR 2015

Ein Pott voll Software!

Auch in diesem Jahr, am 07. und 08. November, trifft sich wieder die OpenSource Community im Ruhrgebiet. Treffpunkt ist wie in den letzten Jahren das Rheinische Industriemuseum in Oberhausen und auch der Freifunk Rheinland e.V. ist wieder vertreten. Das Konzept der OpenRheinRuhr ist einfach und erfolgreich zugleich. Freie Software ist aus Firmen, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und Privathaushalten nicht mehr wegzudenken. In der bevölkerungsreichsten Region Europas bietet der OpenRheinRuhr e.V. durch Ausstellungen, Vorträge und Workshops Informationen über Freie Software.
Auch Themen jenseits der Technik, wie „Bürgerrechte im Netz“ oder die Handhabung von Lizenzen werden behandelt.


ORR Logo

„Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder mit einem eigenen Stand vor Ort zu sein“, so Reiner Gutowski, Vorstand des Freifunk Rheinland e.V. Voller Vorfreude zeigte sich auch Philip Berndroth (Vorstand), der zusammen mit Lukas Lamla (Gründungsvorstand Freifunk Rheinland e.V.) die Keynote der diesjährige OpenRheinRuhr hält.
Die Macher der OpenRheinRuhr haben der Keynote einen kleinen Blogpost gewidmet. Wir sagen schon jetzt vielen Dank für die Einladung und freuen uns auf eine tolle OpenRheinRuhr 2015.

Tageskarten für das ganze Wochenende kosten 5 Euro und sind vor Ort erhältlich. Weitere Infos und das kommplette Vortagsprogramm sowie die Austeller findet ihr auf der Homepage der OpenRheinRuhr.

Freifunk Community Summit 2015 in Arnsberg

Am vergangenen Wochenende fand im Peter Prinz Bildungszentrum in Arnsberg das Freifunk Community Summit 2015 statt. Mehr als 30 Teilnehmer aus ganz Deutschland tauschten ihre Erfahrungen aus und diskutierten aktuelle Problemstellungen.

Das Freifunknetz wächst deutschlandweit zurzeit sehr stark. Immer mehr Bürger engagieren sich und teilen ihren Internetanschluss mit der Gemeinschaft. Auch die Versorgung von immer mehr Flüchtlingsunterkünften beschäftigt die Freifunker aktuell sehr stark. Dadurch sind einige technische Herausforderungen zu bewältigen, für welche verschiedene Lösungsstrategien erörtert wurden.

Ein sehr umfangreicher Vortrag zum Aufbau des Backbone – des Rückgrats des Freifunk Rheinland e.V. – erklärte den Teilnehmern die aktuelle Situation und wie die Leistungsfähigkeit des Netzes kontinuierlich verbessert wurde. Danach begab man sich bei sonnigem Herbstwetter zum Arnsberger Glockenturm, um die dortige Freifunk-Installation zu besichtigen. Anschließend konnten die Freifunker im Biergarten des „Alten Backhaus“ in der Sonne das Arnsberger Freifunknetz in der Praxis testen.FFCS2015

Am Samstagabend stattete auch Arnsbergs Bürgermeister Hans-Josef Vogel der Veranstaltung einen Besuch ab und sicherte seine weitere Unterstützung für Freifunk in der Stadt Arnsberg zu. „Freifunk ist eine Bürgerbewegung, welche sich gegenüber den Konzernen als Alternative darstellt und Bürger mit einander vernetzt“ so Bürgermeister Vogel im Gespräch mit Vorstandsmitgliedern des Freifunk Rheinland e.V.

Ein Vortrag von Philipp aus Berlin zum Entwicklung des Freifunknetzes in Berlin und eine Diskussionsrunde über die Vereinsstruktur am Sonntag rundeten die gelungene Veranstaltung ab.

Auch im nächsten Jahr wird es wieder ein Freifunk Community Summit in Arnsberg geben. Wir laden jetzt schon herzlich dazu ein.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen unterstützt Freifunk

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat überparteilich einen Antrag zum Thema Freifunk angenommen. Dies ist das Ergebnis vieler Debatten, Treffen und Mails an denen auch wir Freifunker mitwirken konnten.

Die Landesregierung wird nun eine Aufklärungskampagne bei den Städten und Kommunen starten und dabei über die Vorteile und Chancen von Freifunk aufklären. Weiterhin wird der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) verpflichtet die eigenen Dächer für die Freifunk-Initiativen zu öffnen. Der BLB bewirtschaftet mehrere Tausend Immobilien.

Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Guntram Schneider sagte in der Plenardebatte:
„Freifunk ist in NRW eine breite gesellschaftliche Bewegung.“

Freifunk ist aber mehr als nur freies WLAN. Die Arbeit der Freifunker diene dem Gemeinwohl, stellte Minister Schneider zum Abschluss klar.

Wir freuen und wirklich sehr, dass die Politik nun den Freifunk entdeckt und entsprechend gewürdigt hat. Aber wir hoffen auch, dass es nicht nur dabei bleibt.

Die Novellierung des Telemediengesetzes muss so ausgestaltet werden, dass wir Freifunker weiterhin rechtssicher ein offenes WLAN anbieten können. Zwangsverschlüsselung oder Nutzerregistrierung würde die Freifunkinfrastruktur, wie wir sie heute kennen, dem Boden gleich machen.

Auch eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein Frontalangriff auf offene und freie WLAN Netze. Diese vorsätzliche Grundrechtsverletzung gilt es nun mit allen Kräften zu stoppen.

Wir Freifunker zählen hier besonders auf die SPD und die Grünen, die im Bundestag und Bundesrat eine starke Stimme haben. Diese müssen sie dort nutzen. Auch die rot/grüne NRW-Landesregierung wird sich 2017 zur nächsten Landtagswahl an ihren Taten messen lassen müssen. Wir Freifunker werden sehr genau hinschauen wie viele Dächer denn nun einen Freifunkrouter beherbergen werden.