Ab Juli müssen einige Provider in Deutschland „umfassend und anlasslos „sensible Daten über praktisch jedermann“ speichern. So fasst das Bundesverfassungsgericht die anstehende Überwachung zusammen. Die weniger schlechte Nachricht ist: Der Freifunk Rheinland e.V. muss nicht ab Juli vorbeugend eine Überwachungsinfrastruktur aufbauen. Solange nicht geklärt ist, ob Freifunk-Communities überhaupt unter das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung fallen, können wir unsere Infrastruktur weiter betreiben wie bisher.
Das ist das Ergebnis unseres Austauschs mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Behörde setzt die Vorratsdatenspeicherung um. Die BNetzA definiert unter anderem über ihren Anforderungskatalog, wer was zu tun hat.
Edward Snowden, Darstellung von Netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0.)
Der Status bei der BNetzA zu Freifunk derzeit (Stand: E-Mail vom 16. Juni 2017):
- Es ist unklar, ob der Freifunk Rheinland e.V. (und damit vergleichbare Freifunk-Modelle) überhaupt unter die neuen Speicherpflichten nach § 113b Abs. 3 TKG fallen.
- Es gibt derzeit „zumindest erhebliche Zweifel“, dass Freifunk ein Internetzugangsdienst in diesem Sinne ist und unter die Speicherflicht fällt.
- Sollte die BNetzA später zu der Ansicht kommen, dass Freifunk-Vereine Internetzugangsdienste erbringen, wäre immer noch zu klären, ob überhaupt etwas gespeichert werden müsste. Schließlich werden keine Benutzerkennungen vergeben. Zu diesen Detailfragen stehen in der FAQ (Stand: 5. Mai 2017) der BNetzA wichtige Punkte.
- Solange all das nicht geklärt ist, müssen wir als Freifunk Rheinland e.V. nicht vorauseilend speichern. Die BNetzA schreibt: „Bis zu einer Entscheidung über die Einstufung des Modells bzw. über die Verpflichtung zur Verkehrsdatenspeicherung müssen keine Aktivitäten – quasi vorbeugend – zur Umsetzung der Speicherpflicht nach § 113a Abs. 3 TKG unternommen werden.“ Das gilt für uns als Freifunk Rheinland e.V. und für alle Freifunk Communities.
Und so geht es weiter:
- Wir knüpfen weiter Freifunk-Infrastruktur für Medienkompetenz und Beteiligung und beantworten Fragen dazu.
- Die Bundesnetzagentur hat uns für Ende Juli zu einem gemeinsamen Dialog, zur Prüfung des Freifunk Modells, in ihr Haus eingeladen.
- Das Bundesverfassungsgericht prüft im Hauptsacheverfahren die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Das Ziel in den weiteren Gesprächen mit der BNetzA ist es, die offizielle FAQ um den Punkt Freifunk zu erweitern und hier für alle Communities eine positive Lösung zu finden.
Alles ist offen – und das ist im Moment eine ganz gute Nachricht.