Schafft der Bundestag die Störerhaftung ab? Wenn es gut läuft, wird passieren, was Freifunker seit Jahren fordern: Menschen, die öffentliche WLAN-Hotspots betreiben, bekommen Rechtssicherheit. Sie werden nicht befürchten müssen, abgemahnt zu werden, weil irgendjemand anderes über ihren Hotspot Urheberrechte verletzt hat. Wir wissen nicht, ob der Bundestag ein Gesetz verabschieden wird, das dieses Versprechen einlöst. Bislang ist völlig unklar, auf welchen Gesetzestext sich Union und SPD nun eigentlich geeinigt haben.
Leider kommt es auf die Details solcher Texte an. Wenn am Ende drin steht, was jetzt bei SPIEGELOnline
drüber steht, ist alles gut. Allerdings steht in Gesetzentwürfen etwas anderes drin als drüber. Das Bundeswirtschaftsministerium sah zum Beispiel „Mehr Rechtssicherheit bei WLAN“ in einem Entwurf, der tatsächlich neue Rechtsunsicherheit für Freifunker bedeutet hätte.
Praktischerweise muss der Bundestag gar keinen neuen Text schreiben. Er hat gerade eine ganz konkrete Vorlage serviert bekommen und kann einfach Änderungen akzeptieren, die der Bundesrat
empfiehlt. Zum Beispiel den Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch für Unterlassungsansprüche. Experten wie die Richter Reto Mantz und Ulf Buermeyer befürworten diese Änderungen.
Wenn der Bundestag das beschließt, können wir jubeln. Bis dahin: Show,don’t tell!