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Freifunk Rheinland gegen Drosselkom
Die Deutsche Telekom schafft die Netzneutralität ab.
Deswegen wollen wir bei der großen jährlichen Aktionärshauptversammlung in Köln am 16.05.2013 ab 08:30 Uhr vor der Lanxess Arena am Willi-Brandt-Platz 2 für Netzneutralität demonstrieren!
Zeitplan:
08:30 Uhr Mahnwache
16:00 Uhr Demonstration mit Redebeiträgen
18:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Die Drosselung wirkt sich an zwei Stellen aus: Beim Endnutzer und bei den Anbietern von Internetdiensten.
Die Endnutzer-Drossel:
Seit dem 2. Mai steht fest: Wenn Telekom-Kunden beim Surfen eine
bestimmte Datenmenge im Monat verbraucht haben, wird die
Surfgeschwindigkeit zukünftig für den Rest des Monats stark gedrosselt;
und zwar um mindestens 97,6% der ursprünglichen Bandbreite! Der Aufbau
von www.telekom.de dauert dann beispielsweise fast 2 Minuten. Die
Drossel macht dann auch das Betrachten von YouTube- oder anderen Videos
nahezu unmöglich.
Hier soll also auf ein System der Preisdifferenzierung umgestiegen werden, und Menschen, insbesondere Familien, mit wenig Einkommen droht, dass sie aus finanziellen Zwängen heraus von der Teilhabe am Internet teils ausgeschlossen werden.
Die Dienstanbieter-Drossel:
Die Telekom möchte dieses Verfahren auch nur auf Dienste anderer
Anbieter anwenden. Die telekomeigenen Dienste wie „Entertain“ oder „WLAN
2 GO“ sind von der Drosselung nicht betroffen. Sowohl der Endnutzer, als
auch der Anbieter werden für größere Bandbreite zur Kasse gebeten. Diese
Praxis ist von der Telekom bereits angekündigt worden[1]. Das verletzt
den Grundsatz der Netzneutralität, der vorsieht, dass jedes Datenpaket
unabhängig von Sender, Empfänger und Inhalt bestmöglichst transportiert
wird. Das betrifft auch viele Medieninhalte wie Verlagsseiten, Mediatheken und unsere Blogs, unsere Podcasts und unsere Start-Ups.
Die Sonderstellung der Deutschen Telekom ergibt sich durch die einstige Monopolstellung der Post und eine schlechte Privatisierung, die der Telekom ein flächendeckendes Angebot ermöglicht. Aus diesem Grund können viele Menschen nicht einfach zu einem anderen Internetanbieter wechseln, weil die Telekom in vielen Gegenden Deutschlands der einzig verfügbare Anbieter ist.
Das wollen wir nicht hinnehmen – deswegen gehen wir auf die Straße!
Wer sich die Drosselkom-Pläne und die Abschaffung der Netzneutralität nicht
bieten lassen will, ist eingeladen, sich unserer Demonstration am 16.05. in Köln anzuschließen.
Geht auf die Straße! Beschwert Euch bei Euren Bundestagsabgeordneten. Wenn die Deutsche Telekom damit durchkommt, wird unser Internet in Zukunft ein Zwei-Klassen-Internet sein!
Bündnis für Netzneutralität und gegen digitale Diskriminierung:
- AK Vorrat OG Köln/Bonn
- Anonymous Aktivisten
- Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung – geteilt.de. e.V.
- Chaos Computer Club Düsseldorf / Chaosdorf e.V.
- Digitale Gesellschaft e.V.
- fNordeingang e.V.
- Netzpolitik.org
- Piratenpartei Deutschland
- Freifunk Rheinland e.V.
- und weitere…
Freifunk im Niemandsland
Eine Wolke in entsteht in Oberbilk
Am vergangenen Sonntag installierten Mitglieder des Chaosdorf e.V. in den Räumen des Niemandsland e.V. mehrere Freifunk-Nodes.
Das Niemandsland ist eine Projektwerkstatt mit ökologisch-sozialer Ausrichtung im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk. Seit Jahrzehnten werden auf dem Vereinsgelände mehrere Gebäude kollektiv betrieben. Die Veranstaltungsräume und Werkstätten des Niemandslandes sind nun erstmalig flächendeckend mit WLAN versorgt.
Die Nodes wurden so aufgestellt, dass zusätzlich zu einem Rundstrahler auf dem Dach des Hautphauses (Bild 2, links) noch jeweils ein Node in der Holzwerkstatt (Bild 2, recht) und in dem frisch eingerichteten Umsonstladen aufgebaut wurden. Der Empfang ist auf dem ganzen Gelände und in den umliegenden Wohnungen (Bild 3) so gut, dass selbst ältere Smartphones darüber ins Netz kommen.
Die nun frisch entstandene, sogenannte Wolke rund um das Niemandsland soll als Startpunkt für Freifunk in Oberbilk dienen und durch die vielen Wohngemeinschaften und das studentische Milieu zur Verbreitung beitragen.
Ein Mitglied bindet die Wolke über den Zugang seiner WG ans Internet an. Für seine Nachbarschaft hat der Freifunker eine persönliche Mitteilung erstellt.
Um der lästigen Störerhaftung zu entgehen, werden alle Daten über eine Tunnel-Verbindung zum einem Anonymisierungsdienst geleitet.
Wenn ihr ähnlich interessante Standorte habt, könnt ihr diese hier vorschlagen. Optimal ist es, wenn – wie beim Niemandsland – ein erfahrenerer Freifunker vor Ort die Betreuung übernimmt.
Freifunk verbindet!
Freifunk in 90 Sekunden erklärt.
Unterstützung für euer Freifunk-Projekt
Ihr habt eine Idee für ein tolles Freifunk-Projekt? Die Hauptstraße eurer Stadt ist noch unterversorgt und verträgt einen Router mehr? Dann schreibt uns! Unser Antragsformular ist fertig und wurde vom Finanzamt abgesegnet (Download hier). Beschreibt eure Idee mit einem kleinen Text, garniert mit ein paar Fotos und Skizzen, und ab damit an uns.
Wir freuen uns auf eure Zuschriften!
Freifunk Rheinland im TV
In den letzten Wochen gab es gleich zwei Fernsehberichte, in denen Mitglieder unseres Vereins interviewt wurden.
Am 26.03.2013 gab es ein längeres Interview über die Aktivitäten der Wuppertaler Freifunkzelle rund um das Luisenviertel:
Am 07.03.2013 hat das RTL Nachtjournal bei uns für ein Interview angefragt. Leider ist von über einer Stunde Filmmaterial nicht mehr viel übrig geblieben. Der Beitrag ist am Ende leider sehr Telekom-lastig geworden.
Neues von der Operation Störerhaftung
Unser Hausjurist @manolo_pph berichtet heute in einem Gästeblogpost über die Operation Störerhaftung und was bisher geschah:
Seit Dezember letzten Jahres läuft die „Operation Störerhaftung“ des Freifunk Rheinland e.V. und die Sache entwickelt sich zunehmend interessant. Auch und gearde aus Sicht des Juristen. Hier mein Update aus des Sicht des für die abgemahnten Freifunker tätigen Rechtsanwalts:
Alle Abmahner erhielten zunächst ein Schreiben, in denen ich jedwede rechtliche Verantwortung des betroffenen Freifunkers für die behaupteten Urheberrechtsverletzungen zurückwies. Alle Abmahnungen hatten sich unter anderem auf die mittlerweile schon „berühmte“ Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Mai 2010 („Sommer unseres Lebens“) bezogen; diese haben wir aufgegriffen und gezeigt, dass die hier getroffenen Sicherheitsmaßnahmen der Freifunker weit über das hinausgehen, was der BGH dort gefordert hat, um die Störerhaftung auszuschließen. Hier wie da ist ein Missbrauch niemals auszuschließen, in jedem Fall erfordert er ein nicht unerhebliches Maß an technischem Know-How und krimineller Energie. Das kann nicht in den Verantwortungsbereich des WLAN-Betreibers fallen.
Die erste Reaktion kam gleichermaßen prompt wie überraschend: Die Kollegen von FAREDS, die für Katharina Löwel („Glasperlenspiel“) tätig geworden waren, erklärten daraufhin die Abmahnung für gegenstandslos und die Sache damit für erledigt. Sollte das wirklich so schnell zu erledigen sein?
Mittlerweile liegen Schreiben auch von Kornmeier und Partner („Emeli Sande“ / EMI Music) sowie von Daniel Sebastian („Ai Se Eu Te Pego“, „Ma Chérie“, „Balada“, „I follow rivers“ und „Wine it up/ DigiRights Administration GmbH) vor. Erwartungsgemäße Antworten: Größtenteils ohne jede Berücksichtigung der Besonderheiten unseres Falles werden in Textbausteinen die üblichsten Einwände Abgemahnter „widerlegt“ und vermeintlich einschlägige Gerichtsentscheidungen zitiert. Einzig die Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann & Decker (tonpool medien) scheint unsere Erwiderung wirklich gelesen und sich damit auch beschäftigt zu haben. Sie erläutern, dass das TMG ihrer Ansicht nach ausweislich der vorgenannten BGH-Entscheidung nicht einschlägig und die Sicherheitsmaßnahmen offenkundig nicht tauglich seien.
Das sehen wir natürlich anders und haben dies dargelegt. Es bleibt also spannend.
Neuer Termin: Freifunktreffen in Neuss – jetzt jeden 2. Montag im Monat
[Achtung: Dieser Termin ist nicht mehr aktuell]
Weitere Informationen zur Anreise: http://fnordeingang.de/wiki/Anreise
Informationen zur Freifunkzelle Aachen
Die meisten Informationen über die Aachener Freifunkzelle findet Ihr im Wiki: http://wiki.freifunk.net/Freifunk_Aachen.
„Kenne deine Freunde und deine Feinde noch besser“ – eine Liste unserer Abmahner
Wenn wir bisher nur von „Abmahnern“ gesprochen haben, dann führte dies zu einer ungewollten Anonymisierung der in diesem Bereich tätigen Unternehmen/Kanzleien. Dies wollen wir mit diesem Blogpost ändern und unseren Abmahnern, aber auch den Künstlern, die auf diese Dienste zurückgreifen, einen Namen verleihen. Im Namen des gesteigerten öffentlichen Interesse bekamen wir im Zeitraum von 23.11.2012 bis 21.12.2012 von folgenden Unternehmen/Personen Post. 😉
WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt für Zooland Music GmbH
Künstler: R.1.O. Feat. U-Jean – ‚Summer Jam“
Streitwert: 6.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 450 Euro
Bindhard Fiedler Zerbe Rechtsanwälte, Linden für Ferchichi
Künstler: Herr Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername: ‚Bushido‘) – kleine Bushidos
Streitwert: 3.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 400 Euro
Kornmeier & Partner, Frankfurt für EMI Music Germany & Co
Künstler: David Guetta – She Wolf ( Falling to Pieces) [feat. Sia]
Streitwert: n.A
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 450 Euro
Zimmermann & Decker Rechtsanwälte, Hamburg für tonpool Medien GmbH
Künstler: XAVAS – Schau nicht mehr Zurück
Streitwert: 6.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 459 Euro
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Berlin für DigiRights Administration GmbH
Künstler:
- Michel Telo – Ai Se Eu Te Pedo
- DJ Antoine feat. The Beatshakers – Ma Cherie
- Gustta-vo Lima – Balada ( Tche Tcherere Tche Teche)
- Triggerfinger – I Follow Rivers
- Lucenzo Feat. Sean Paul – Wine It Up
Streitwert: 50.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 1.800 Euro
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hamburg für Frau Katharina Löwel
Künstler: Glasperlenspiel – Freundschaft
Streitwert: 10.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 450 Euro
Zur Info: Wir haben die Vergleichsbeträge nicht gezahlt.